Lizenzvereinbarung für Maschinencode

Unabhängig von der Bezugsquelle (elektronisch, auf dem System vorinstalliert, auf Datenträgern oder auf sonstigem Wege) von Maschinencode erklärt der Kunde durch die erstmalige Nutzung einer Maschine, die den Maschinencode enthält, sein Einverständnis mit den vorliegenden Lizenzbedingungen für Maschinencode (nachfolgend “Vereinbarung” genannt).

Der Begriff “Maschinencode” steht für mit der IBM Maschine gelieferten Mikrocode, BIOS, Dienstprogramme, Einheitentreiber oder Diagnoseprogramme und kann in der Dokumentation oder auf der Maschine, mit der der Maschinencode geliefert wurde, auch als “lizenzierter interner Code” oder “LIC” bezeichnet sein. Dieser Code, unabhängig davon, ob er als Maschinencode, lizenzierter interner Code oder LIC bezeichnet oder ausgewiesen wird, unterliegt in seiner Gesamtheit dieser Lizenz. Maschinencode umfasst nicht Programme und Code, die unter separaten Lizenzvereinbarungen bereitgestellt werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Open-Source-Lizenzvereinbarungen. Durch die Annahme dieser Lizenzbedingungen ist der Kunde zur Nutzung des Maschinencodes in Verbindung mit dem zugehörigen Produkt berechtigt.

Der Begriff “Maschine” bezieht sich auf eine IBM Maschine, ihre Zusatzeinrichtungen, Umbauten, Aufrüstungen, Elemente oder Zubehör oder eine Kombination dieser. Eine Maschine kann Datenverarbeitungsressourcen oder Funktionen enthalten, die inaktiv bleiben sollen oder deren Nutzung eingeschränkt wird, bis das Recht auf Zugriff auf die Ressourcen und Funktionen sowie auf deren Nutzung von IBM oder über einen autorisierten IBM Reseller erworben wird (nachfolgend “integrierte Kapazität” genannt). Beispiele für solche Datenverarbeitungsressourcen und Funktionen sind u. a. Prozessoren, Hauptspeicher, Arbeitsspeicher, Verarbeitungskapazität (interaktive Verarbeitungskapazität) und/oder workloadspezifische Ressourcen (wie z. B. spezielle Ressourcen für ein bestimmtes Betriebssystem, Programmiersprache oder Anwendung, auf welche die Nutzung der Maschine beschränkt ist).

Die International Business Machines Corporation oder eines ihrer Tochterunternehmen (nachfolgend “IBM” genannt) oder ein IBM Lieferant besitzt die Copyrights für den Maschinencode oder das Recht, Maschinencode zu lizenzieren. IBM oder Dritte haben das Eigentum an allen Kopien des Maschinencodes. IBM lizenziert den Maschinencode nur für jeweils einen rechtmäßigen Besitzer.

Die IBM gewährt dem rechtmäßigen Besitzer einer Maschine eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung des Maschinencodes (oder eines von IBM bereitgestellten Ersatzcodes) ausschließlich in Verbindung mit der Maschine, für die der Maschinencode zur Verfügung gestellt wurde, und nur im Rahmen der Berechtigungen, die der Kunde für den Zugriff auf die integrierte Kapazität und deren Nutzung erworben hat. Übersteigt die Nutzung der integrierten Kapazität durch den Kunden die Berechtigungen, die er für die Maschine erworben hat, bezahlt der Kunde der IBM oder (sofern zutreffend) dem autorisierten IBM Reseller den vollen Preis für die permanente, uneingeschränkte Nutzung der integrierten Kapazität entsprechend dem aktuellen Preis, bevor er diese nutzt.

Mit jeder Lizenz ist der Kunde durch IBM zu folgenden Punkten berechtigt:

1.       Ausführen des Maschinencodes, damit die spezifische Maschine in der Weise funktioniert, wie dies in den offiziellen Veröffentlichungen (“Spezifikationen”) angegeben ist.

2.       Nutzung der integrierten Kapazität nur in dem Umfang, der für die Maschine ordnungsgemäß direkt bei IBM oder über einen autorisierten IBM Reseller erworben wurde.

3.       Erstellen einer angemessenen Anzahl von Kopien des Maschinencodes, ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken, vorausgesetzt, der Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumsvermerke werden ebenfalls in die Kopien übernommen. Die Kopien dürfen nur als Ersatz für das Original (falls erforderlich) verwendet werden.

4.       Ausführen und Anzeigen des Maschinencodes (falls erforderlich) bei der Wartung der Maschine.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, jeden Ersatz für den Maschinencode oder zusätzliche Kopien des Maschinencodes direkt von der IBM entsprechend den Standardvereinbarungen zu erwerben. Der Kunde erklärt sich darüber hinaus damit einverstanden, den Maschinencode entsprechend diesen Vereinbarungen zu verwenden.

Das Nutzungsrecht für den Maschinencode und die zugehörigen Medien kann nur gleichzeitig mit einer Überlassung der Maschine, auf der der betreffende Maschinencode autorisiert ist, an Dritte übertragen werden. In diesem Fall ist der Kunde damit einverstanden, 1) alle Kopien des Maschinencodes, die nicht von IBM geliefert wurden, zu löschen, 2) Dritten alle Kopien des Maschinencodes, die von IBM geliefert wurden, zu übergeben oder die Kopien zu löschen, 3) diese Vereinbarungen und die gesamte Benutzerdokumentation den betreffenden Dritten zu übergeben. IBM erteilt dem Empfänger eine Lizenz zur Nutzung des Maschinencodes, wenn dieser die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Maschinencodes, die der Kunde - gleich aus welcher Quelle - bezieht.

Die Lizenz für den Maschinencode erlischt, wenn der Kunde nicht mehr rechtmäßiger Besitzer der zugehörigen Maschine ist.

Im Rahmen dieser Lizenz werden keine weiteren Rechte gewährt.

Der Kunde verpflichtet sich, den Maschinencode nur so wie vorstehend beschrieben zu nutzen. Sonstige Nutzungen, wie nachfolgend beispielhaft beschrieben, sind dem Kunden nicht gestattet:

1.       den Maschinencode in anderer Weise als vorstehend beschrieben zu vervielfältigen, anzuzeigen, zu transferieren, anzupassen, zu verändern oder zu verteilen (gleichgültig, ob elektronisch oder auf andere Art und Weise), es sei denn, die IBM hat dies in der Benutzerdokumentation der Maschine oder durch schriftliche Mitteilung an den Kunden gestattet;

2.       den Maschinencode in eine andere Ausdrucksform rückumzuwandeln (reverse assemble/reverse compile) oder anderweitig zu übersetzen, es sei denn, dass dies durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist;

3.       die Lizenz für den Maschinencode zu übertragen oder Unterlizenzen zu erteilen;

4.       den Maschinencode oder Kopien davon zu vermieten/verleasen.

Die integrierte Kapazität ist durch bestimmte technologische Maßnahmen im Maschinencode geschützt. Der Kunde erklärt sich mit der Implementierung dieser technologischen Maßnahmen zum Schutz der integrierten Kapazität durch die IBM einverstanden, einschließlich solcher Maßnahmen, die sich eventuell auf die Datenverfügbarkeit oder die Leistung der Maschine auswirken. Als Lizenzbedingung zur Nutzung des Maschinencodes unter dieser Vereinbarung darf der Kunde diese technologischen Maßnahmen nicht umgehen oder Dritte bzw. Produkte von Dritten dazu verwenden, diese Maßnahmen zu umgehen oder in anderer Weise auf nicht autorisierte integrierte Kapazität zuzugreifen oder diese zu nutzen. Sollte die IBM feststellen, dass Änderungen an den technologischen Maßnahmen erforderlich sind, die den Zugriff auf integrierte Kapazität und deren Nutzung auf die autorisierte Kapazität beschränken sollen, werden diese dem Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, diese Änderungen nach Ermessen der IBM entweder selbst zu installieren oder von der IBM installieren zu lassen.

Wenn der Kunde den Maschinencode direkt von IBM erwirbt und die Beziehungen zwischen dem Kunden und der IBM auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBM oder einem ähnlichen Vertrag basieren, werden die Bedingungen dieser Vereinbarung durch Verweis in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen. Sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft oder hat der Kunde den Maschinencode über einen autorisierten IBM Reseller oder einen anderen Dritten erworben, werden in diesem Fall die Bedingungen der IBM Gewährleistung durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen und gelten bei allen Fragen oder Ansprüchen in Bezug auf Gewährleistung, Haftung, geltendes Recht oder Rechtsprechung für den Maschinencode.

Falls sich die Bedingungen dieser Vereinbarung und die Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IBM bzw. diejenigen der IBM Gewährleistung widersprechen, haben die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang, aber nur in dem Ausmaß, in dem sie den Widerspruch betreffen.